Privatdetektiv

Was ist ein Privatdetektiv?

Der Privatdetektiv, in Österreich auch Berufsdetektiv genannt, ist eine Person, der Beweise durch Observation, Befragungen oder anderen Recherchen erhebt und sammelt. Ein Detektiv (von lateinisch detegere = entdecken, aufdecken) arbeitet in der Regel für eine größere Detektei, in denen mehrere Privatdetektive arbeiten.

Tätigkeitsbereich

Detektive in Privatangelegenheiten

Der Tätigkeitenbereich eines Privatdetektives kann sehr weit gestreut sein. Meist schalten private Auftragsgeber Privatdetekive ein, für ermittlungen in sachen Partnerschaftsangelegenheiten ("Geht mein Partner fremd?"), Sorgerechtsangelegenheiten, Erbschaft-, Unterhalts- oder andere Familienangelegenheiten. Also zivilrechtliche Angelegenheiten.

Die Wirtschaftsdetektei

Von Unternehmen wird der Detektiv vor allem zu Ermittlungen, Recherchen und Observationen im gewerblichen Bereichen eingesetzt. Als bestes Beispiel gilt hier, der Kaufhausdetektiv. Von Großfirmen werden Wirtschaftsdetekteien beauftragt um Personal- und Wettbewerbsangelegenheiten sowie Überprüfung von Schuldnern. Aber der Interessanteste Teil der Wirtschaftsdetektei dürften Angelegenheiten in Sachen Patentschutzverletzungen sein.
Oft wird der Detektiv dem Ladendetektiv gleichgesetzt, der jedoch originär eine Bewachungsaufgabe wahrnimmt. Insofern gehören Kaufhausdetektive auch rechtlich zu den Bewachern, da sie für die Ausübung ihrer Tätigkeit zudem eine behördliche Bewachungserlaubnis benötigen. Detektive benötigen eine derartige Erlaubnis nicht.

Was darf ein Privatdetektiv?

Die Ermittlungsarbeit eine Detektives, muss sich immer im Rahmen des Gesetzes bewegen. Dabei sind besonders das Persönlichkeitsrech und das Strafgesetz zu beachten. Ein Detektiv, hat somit nicht mehr Rechte, als jeder andere Bürger auch. Er bewegt sich also in keinem rechtsfreiem Raum. Das Mithören (Lauschen) oder Aufnehmen von Gesprächen ohne deren Wissen nicht erlaubt und haben vor Gericht auch keine Gültigkeit. Ebenso sind Fotos, die innerhalb von privaten Tätigkeiten, nur mit Erlaubnis zu machen. Ausnahmen bilden hier öffentliche Begebenheiten.

Ausnahmen

Aber es gibt auch Tricks um die Regelungen zu umgehen. Beispielsweise, darf bei begründeten Verdacht und mit Genehmigung des Betriebsrates, falls es einen gibt, auch ein Arbeitsplatz Videoüberwacht werden. Ebenso sind Aufnahmen in der Öffentlichkeit möglich. Man wollte doch nur eben mal das Gebäude, das Zufällig eine bekanntes Denkmal ist, filmen. Und so weiter.

Kreative Detektive, finden Mittel und Wege, das Gesetz zu dehnen. Deswegen, sollten Sie einen Guten Detektiv suchen. Eine Liste professioneller Detektive, finden Sie in unserem Detektiv Register

Privatdetekive in Deutschland

Kaufhausdetektiv

Durchsuchen darf Dich nur ein Polizeibeamter gleichen Geschlechts. Das gilt auch für deine Taschen. Der Kaufhausdetektiv darf es nur, wenn du es Ihm ausdrücklich erlaubst. Er darf dich bei einem begründetem Verdacht "festnehmen" - bis die Polizei am Ort eingetroffen ist. Das darf übrigens jeder Bürger - einen anderen vorübergehend "festnehmen" : privates Festnahmerecht nach § 127 Abs. 1 S. 1 StPO.